Pro Max e.V.

leistet Hilfen zur Erziehung. Ambulant, stationär und flexibel.

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Unser Leistungsangebot umfasst die Hilfearten, die im § 27 i.V.m. §§ 19, 30, 31, 34, 35 und 41 des SGB VIII genannt sind.
Der Pro Max e.V. arbeitet mit sechs Teams in sechs Projektteilen. Zwei Projektteile sind Mutter/Vater – Kind – Rund um die Uhr – Betreuung, ein Betreutes Wohnen für Mutter/Vater – Kind mit 7 Einzelwohnungen, unser Übergangsprojekt für intensiv zu betreuende junge Menschen mit 8 Wohneinheiten, eine Jugendwohngemeinschaft mit 5 Plätzen und unser flexibles Betreuungsteam für Betreuungs- und Familienhilfe sowie Betreutes Einzelwohnen für junge Menschen. In den Betreuungs- und Familienhilfen sowie im Betreuten Einzelwohnen arbeiten wir im Co-Betreuer-System.

Wir suchen engagierte Fachkräfte für spannende Projekte in der Jugendhilfe..

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Unser Fachpersonal unterstützt junge Menschen und Familien mit Kindern in den unterschiedlichen Projektformen. Unsere Leistungsangebote richten sich überwiegend an junge Menschen, die sich in einer Lebenskrise oder in einer akuten Notlage mit sozialen, psychischen oder anderen spezifischen Problemen befinden. Das Jugendamt ist als Kostenträger immer mit drin und gemeinsam wird ein Hilfeplan erstellt. Der Verein kann je nach Projektangebot trägereigene Mietwohnungen zur Verfügung stellen, in denen der junge Mensch oder die junge Familie für die Zeit der Hilfeleistung untergebracht werden kann. Neben unserem grundsätzlichen Angebot bieten wir weitere besondere Leistungen und Projekte …

Leistungen im Überblick

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

§30 SGB VIII

Junge Menschen im Alter zwischen 12 – 21 Jahren erhalten durch unser Fachpersonal Unterstützung und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen. Erreicht werden soll, dass die persönliche Situation des jungen Menschen sich verbessert bzw. verändert oder sich wenigstens im positiven Sinne stabilisiert. Seine Entwicklung zu eigenverantwortlichem Handeln wird angestrebt.

Konzept Ambulante und flexible Hilfen (PDF)
Konzept Betreuungshelfer (PDF)

Sozialpädagogische Familienhilfe

§31 SGB VIII

Hauptsächlich Familien und alleinerziehende Mütter oder Väter, ggf. mit ihrem Partner/in, die aufgrund ihrer Lebenssituation kurzfristig in Notsituationen geraten und damit überfordert sind, erhalten Unterstützung und Begleitung. Ziel ist es, die Familie im alltäglichen Leben soweit zu stabilisieren, dass diese in der Lage ist, auftretende Schwierigkeiten mit ihren vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen selbst zu lösen.

Konzept (PDF)

Übergangsprojekt (ehemals BoB-Projekt)

§35 SGB VIII

Das Übergangsprojekt ist ein Jugendhilfeangebot nach § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
Es richtet sich an junge Menschen, die mit Ablehnung auf Jugendhilfe-, Schul- sowie Familiensysteme reagieren. Diese jungen Menschen verhalten sich aufgrund ihrer persönlichen Entwicklungsverläufe mit unterschiedlichen Abwehrmechanismen gegen die Strukturen und Regularien dieser Systeme.

Im Rahmen unseres sozialpädagogischen Settings möchten wir jungen Menschen die Möglichkeit bieten, ihre Defizite auszugleichen bzw. aufzuarbeiten, um Übergänge zu schaffen. Diese Übergänge können ein eigenständiges Leben in einer Wohnung bedeuten oder die Annahme weiterer Jugendhilfemaßnahmen.
Das Angebot bietet jungen Menschen ab 15 Jahren in einer trägereigenen Wohnung Orientierung zur Bewältigung ihrer derzeitigen schwierigen Lebenssituation.

Hierbei werden sie von einem Team von Fachkräften unterstützt und begleitet. Dies geschieht in vereinbarten Gesprächsterminen, beim Aufsuchen der jungen Menschen in ihren Wohnungen und in der Anlaufstelle.

Übersicht (PDF)Leistungsbeschreibung (PDF)Zielgruppe (PDF)Konzept (PDF)Intensivangebot (PDF)

MuVaKi – Schwangere/Mütter/Väter/Kind - Betreuung Rund um die Uhr oder im Betreuten Wohnen

§19 SGB VIII

Diese Angebote bieten Schwangeren und Müttern oder Vätern mit ihren Kindern, die aufgrund ihrer Problematik unterstützende Maßnahmen bedürfen, um ihren Alltag zu bewältigen und/oder eine Perspektive zu entwickeln, ein individuelles und flexibles Betreuungskonzept.

Wir betrachten die jeweilige Schwangere bzw. Mutter nicht isoliert, sondern beziehen nach systemischen Ansatz und je nach Bedarf auch deren Partner/-innen, Mitglieder der Herkunftsfamilie und Freund/-innen in unsere Arbeit mit ein. Dabei arbeiten wir eng mit einer Hebamme zusammen, die je nach Bedarf die jungen Frauen schon während der Schwangerschaft und nach der Geburt betreut.

Wir unterstützen z.B. die Frauen bei der Kontaktaufnahme und bei der Auswahl des Krankenhauses. Außerdem bieten wir Begleitung bei Terminen, Klinikpräsentationen, etc. und helfen bei der Auswahl geeigneter Fachärzte. Ein weiterer Teil unserer Arbeit ist die Vorbereitung und Erledigung von notwendigen Anträgen und Ämtergängen, Beziehungsclearing und –beratung in Alltags- u. akuten Krisensituationen, Aufarbeitung von sozialen Defiziten und externe Kinderbetreuung.

Konzept (PDF)
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Betreutes Einzelwohnen

Beschreibung folgt in Kürze

Jugendwohngemeinschaft

§ 34 SGB VIII

§ 41 SGB VIII

5 betreute Wohnplätze in Gemeinschaftswohnung Gruppenangebot   A5/A6/A7 mit betreuungsfreien Zeiten.

Gruppenangebot mit unterschiedlichen Betreuungsdichten im Rahmen der Betreuung junger Menschen, die vom Träger in einer angemieteten  Wohnung betreut werden.

  • Angebot mit geringer Betreuungsdichte nach § 34 SGB VIII i. V. mit § 41 SGB VIII
  • Regelleistung nach § 34 SGB VIII i.V. mit § 41 SGB VIII
  • Intensivleistung nach § 34 SGB VIII i.V. mit § 41 SGB VIII
Konzept (PDF)
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Trägernahe Wohnungen

Der Verein stellt trägernahe Wohnungen zur Verfügung, in denen Jugendliche in Krisensituationen sofort unterkommen können. Dieses erweiterte Angebot nach § 35 KJHG soll Jugendlichen den Weg in eine adäquate Betreuungsform ebnen. Durch die Tatsache der eigenen Wohnung, der individuellen Betreuung (nicht im Gruppenverband) und der Unterbringung auf dem Pro Max-Gelände ist diese Hilfeform für viele Jugendliche besonders geeignet.

*Bild: bei Ryan Tauss über unsplash.com (ryan-tauss-3826-unsplash.jpeg)